Cannabisgesetz CanG – Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Mehr dazu finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Die Internetportale www.infos-cannabis.de und www.cannabispraevention.de informieren über die aktuelle Gesetzeslage, Wirkung und Risiken des Cannabiskonsums im Jugendalter und verweist auf wichtige Unterstützungsangebote für Eltern, Betroffene und Angehörige.“