Beratung für konsumierende Menschen und Angehörige

Information und Beratung

Beratung für konsumierende Menschen

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung
  • Hilfe bei der Klärung persönlicher Anliegen und Ziele
  • Längerfristige Begleitung
  • Unterstützung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Kontakt mit Behörden
  • Vorbereitung und Vermittlung in stationäre Entgiftung und stationäre Therapie
  • Ambulante Reha und ambulante Nachsorge nach stationärer Therapie
  • Psychosoziale Begleitung bei Substitution (auch in der Schwerpunktpraxis Freiburg)
  • Unterstützung bei persönlicher Belastung und Konflikten in Partnerschaft, Familie und im sozialen Umfeld
  • Vermittlung in Schuldenregulierung
  • Therapie nach § 35 BtMG (“Therapie statt Strafe”)
  • Vermittlung in Selbsthilfegruppen
  • NADA Ohrakupunktur

Auf Wunsch beraten wir auch anonym.
Sie dürfen gerne mit einer Person Ihres Vertrauens zur Beratung kommen.


Beratung für Angehörige und Bezugspersonen

Angehörige, Partner*innen und besorgte Bezugspersonen sind oft selbst in einer belastenden Situation. Wir laden Sie ein, auch für sich selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Beratung – auch längerfristig – zur persönlichen Unterstützung.

Wir wollen Ihnen dabei helfen, eine für Sie stimmige Beziehungsgestaltung mit konsumierenden Menschen zu finden.

Eltern und anderen Erziehungsverantwortlichen bieten wir Raum zur Klärung ihrer persönlichen Haltung zum Suchtmittelkonsum. Wir stärken Ihre erzieherische Kompetenz bei der Entwicklung hilfreicher erzieherischer Verhaltensmöglichkeiten und vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu Beratungsstellen für Erziehungsfragen.

Mit Einverständnis der konsumierenden Klient*innen können Angehörige und Bezugspersonen jederzeit in die Beratung mit einbezogen werden.


Beratung bei Cannabiskonsum

Wir bieten:

  • Information und Beratung für Betroffene, Angehörige und
  • Interessierte.
  • Realize it! – Kurzinterventionsprogramm bei Cannabiskonsum
  • HaLT – Interventionsprogramm bei riskantem Alkoholkonsum
  • FreD – Kurse zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsument*innen
  • Vorbereitung und Vermittlung in stationäre Entgiftung und stationäre Therapie
  • ambulante Nachsorge und Therapie, auch nach § 35 BtMG (“Therapie statt Strafe”)